Gutachtenscoaching plus fachspezifische Kooperation mit Rechtsanwälten.
Generell kommt den Sachverständigengutachten in allen Verfahrensbereichen eine große, das Verfahren mitentscheidende, Bedeutung zu.
Speziell in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sind die Sachverständigengutachten von überragender Bedeutung. Fälle, in welchen das Gericht gegen ein vorliegendes Gutachten entscheidet, sind sehr selten.
Ich bin mit der Arbeitsweise von Gutachtern in Österreich und Deutschland vertraut.
Ich bereite Betroffene auf die Situation mit dem Gutachter und die Gespräche vor, in dem ich vorweg den Ablauf erkläre.
Dies hilft den Betroffenen, sich nicht in einer unbekannten, verunsichernden Situation zu finden, von der sie wissen, dass diese von großer Bedeutung für das Verfahren ist. Ich bereite sie darauf vor, im Gespräch Unwichtiges wegzulassen, Wichtiges nicht zu vergessen und bis zum Termin Ängste oder eventuell vorhandene Aggressionen abzubauen.
Meine Begleitung und Anwesenheit bei den Terminen gibt den Betroffenen zusätzliche Sicherheit.
Anmerkung: Eine „Vorbereitung“ auf psychologische Tests findet definitiv nicht statt! Ergebnisse sollen nicht manipuliert, sondern die positive Kommunikation und das adäquate Verhalten verstärkt und Negatives minimiert werden. Dies im Interesse des Betroffenen!
Für Rechtsanwälte biete ich fachliches Know-how bei der Erstellung der Fragenliste für die Gutachtenserörterung bei Gericht, sowie die Teilnahme bei der Erörterung selbst an, da es inzwischen gängige Gerichtspraxis ist, dass der Anwalt auch im Zivilprozess der Gutachtenserörterung eine Person mit besonderem Fachwissen beiziehen kann, um auch auf auftretende, sich ergebende Fragen fachspezifisch adäquat reagieren zu können. Dies wird in der Praxis auch bereits gerne von Anwälten in Anspruch genommen.