Margreth Tews

Unterstützung bei Kindesabnahmen

Unterstützung bei Kindesabnahmen

Bei Bedarf begleite ich einen Elternteil bei einer notwendigen Abholung eines Kindes („Abnahme“).

Dies ist dann erforderlich, wenn sich der andere Elternteil nicht an eine gerichtliche Obsorgeentscheidung/Herausgabeverfügung halten will.

Ich biete Unterstützung bei der Koordination Anwalt, Gericht, JA, Polizei, Klient etc.

Ziel ist und bleibt, dass man die Abnahme möglichst schonend für das Kind durchführt.

Allerdings sollen auch angeordnete – notwendige – Abnahmen wirklich durchgeführt werden.

Zu beachten ist, dass man in der Regel eine gerichtliche Verfügung benötigt um auch Unterstützung der Polizei beanspruchen zu können.

Wurde das Kind bereits vom Jugendamt abgenommen, so biete ich Unterstützung bei der Koordination Anwalt, Gericht, Jugendamt, Krisenpflegeplatz etc., in einem Rückführungsverfahren und beim Zustandekommen der zwischenzeitigen Besuchskontakte.