Margreth Tews

Beratungszeitpunkt

Beratungszeitpunkt

An sich sollte man meinen, dass die Frage, wann man Beratung in Anspruch nehmen sollte, banal ist.

Natürlich zunächst im Krisenfall.

Allerdings wird viel zu oft Beratung deutlich zu spät in Anspruch genommen. Im Allgemeinen kündigen sich die Anzeichen für den Beginn und das Eskalieren eines Konfliktes unübersehbar an:

Verschlechterung der Kommunikation, Verschärfung des Konfliktes, Gesprächsabbruch, Anhäufung der Anträge oder Verfahren bei Gericht.

Im Familienrecht zum Beispiel zunehmende Probleme beim Kontaktrecht/bei den Übergaben, Ausfall von Terminen und vieles mehr.

Daher sollte Beratung so bald wie möglich, am besten sogar präventiv, in Anspruch genommen werden.

Je früher man Beratung in Anspruch nimmt, desto rascher und wirksamer kann gearbeitet werden.

Viele Betroffene brechen jedoch die Beratung zu rasch wieder ab, da sehr oft, sehr schnell brauchbare bis sehr gute (Zwischen-) Ergebnisse erzielt werden. Gerade die Zeit, in der durch die Beratung die Kommunikationsbasis verbessert worden ist, sollte genutzt werden um weitere Gespräche zu führen, damit diese Verbesserung auch nachhaltig ist und nicht nur vorübergehend. Besonders die Zeitspanne, in welcher die Kommunikation positiver verläuft, ist hervorragend geeignet, weitere Gespräche bis zur Dauerhaftigkeit zu führen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Konfliktparteien auch wesentlich besser motiviert oder motivierbar.

Beratung erst wieder im neuerlich auftretenden Krisenfall in Anspruch zu nehmen heißt, Ressourcen wieder zusätzlich für Konfliktdämpfung und -deeskalation aufwenden zu müssen.