Margreth Tews

Beratung zu Kontaktrecht und Obsorge

Beratung zu Kontaktrecht und Obsorge

Zur Vermeidung von Missverständnissen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass von mir natürlich keine Rechtsberatung angeboten wird. Es sind mir allerdings durch jahrelange Spezialisierung auf diesen Rechtsbereich und durch die Zusammenarbeit mit auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälten die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr gut vertraut. In Kooperation mit mir ist der Anwalt für den formaljuristischen Bereich zuständig und ich bearbeite den psychosozialen Teil.

Diesbezüglich biete ich folgende Beratungen an:

  • Kommunikation der Eltern untereinander
  • Verhalten gegenüber dem Kind, z.B. Möglichkeiten die Situation für das Kind zu erleichtern
  • Kommunikation gegenüber Jugendamt, Familiengerichtshilfe, Kinderbeistand etc.
  • Kommunikation gegenüber dem Gericht
  • Gericht-/Prozessbegleitung
  • Begleitung zum Jugendamt, Familiengerichtshilfe, Kinderbeistand etc.
  • Gutachtercoaching
  • Begleitung zum Gutachter
  • Konfliktgespräche und Vermittlung für beide Eltern (basierend auf Techniken der Mediation)
  • Mediation
  • Erziehungsberatung
  • Besuchs-/Übergabebegleitung