Kindesabnahmen
- 1:
Kosten. - 2:
Beratung, telefonische. - 3:
Beratungsdauer. - 4:
Beratungszeitpunkt. - 5:
Beratung Besuchsrecht / Obsorge. - 6:
Erziehungsberatung. - 7:
Familienberatung. - 8:
Gerichtsbegleitung. - 9:
Gutachtenscoaching. - 10:
Jugendamt, Begleitung zum. - 11:
Kindesabnahmen. - 12:
Konflikthilfe. - 13:
Lebens- und Sozialberatung. - 14:
Mediation. - 15:
Supervision. - 16:
Strafverfahren, Unterstützung im. - 17:
Österr. Familienrecht. - 18:
Form Österr. Familienrecht.
0664 / 43 500 27

Unterstützung bei Kindesabnahmen
Bei Bedarf begleite ich einen Elternteil bei einer notwendigen Abholung eines Kindes ("Abnahme"). Dies ist dann notwendig, wenn ein Elternteil sich nicht eine gerichtliche Obsorgeentscheidung / Herausgabeverfügung halten will.
Es soll Unterstützung bei der Koordination Anwalt / Gericht / JA / Polizei/ Klient geboten werden. Ziel ist und bleibt, dass man die Abnahme möglichst schonend für das Kind durchführt. Allerdings sollen auch angeordnete - notwendige - Abnahmen wirklich durchgeführt werden.
Zu beachten ist, dass man in der Regel eine gerichtliche Verfügung benötigt um auch Unterstützung der Polizei beanspruchen zu können.
